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BGH-Urteil Prämiensparverträge

BGH-Urteil Prämiensparverträge

Der Bundesgerichtshof hat am 09.07.2024 ein finales Urteil hinsichtlich der Anwendung des Referenzzinses für Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen getroffen.

Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt wird die Kreissparkasse Gelnhausen unaufgefordert auf unsere betroffenen Kunden zugehen.

Dies kann noch einige Wochen dauern.

Da die Kreissparkasse Gelnhausen bereits seit dem 01.09.2005 die vom BGH geforderte „qualifizierte Zinsanpassungsklausel“ verwendet,betrifft dieses Urteil nur Kunden, die Ihren Prämiensparvertrag vor dem 01.09.2005 eröffnet haben.

Wir legen großen Wert darauf, Sie umsichtig, kompetent und fair zu betreuen und wollen, dass Sie sich bei uns immer gut aufgehoben fühlen.

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